  |
Eignungsbeurteilung
|
 |
|
Ziel der Eignungsbeurteilung ist die Verbesserung der Qualifikation der
Mitarbeitenden. Sie sagt aus, wie gut jemand in Bezug auf die Anforderungen
seiner Stelle geeignet ist. Die Eignungsbeurteilung soll einerseits Hinweise
für Fördermassnahmen zur beruflichen Entwicklung geben, die in die
Zielvereinbarung einfliessen können. Anderseits ist sie ein Element zur
Bestimmung des Jahresgrundlohnes und ein Instrument zur Unterstützung von
Personalentscheiden wie z.B. Beförderungen oder Versetzungen.
Im Zusammenhang mit der Einführung eines Leistungslohnsystems oder
auch separat, bieten wir Konzepte, Schulung und Umsetzung eines geordneten
Eignungsprozesses an.
>>> Gerne senden wir Ihnen
dazu mehr Informationen.
|
|
|