RBS Beratungs AG. Eignungsbeurteilung .

Ziel der Eignungsbeurteilung ist die Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeitenden. Sie sagt aus, wie gut jemand in Bezug auf die Anforderungen seiner Stelle geeignet ist. Die Eignungsbeurteilung soll einerseits Hinweise für Fördermassnahmen zur beruflichen Entwicklung geben, die in die Zielvereinbarung einfliessen können. Anderseits ist sie ein Element zur Bestimmung des Jahresgrundlohnes und ein Instrument zur Unterstützung von Personalentscheiden wie z.B. Beförderungen oder Versetzungen.

Im Zusammenhang mit der Einführung eines Leistungslohnsystems oder auch separat, bieten wir Konzepte, Schulung und Umsetzung eines geordneten Eignungsprozesses an.


>>> Gerne senden wir Ihnen dazu mehr Informationen.